Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Dokument, mit dem man sich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, etc. als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen kann.

Wofür brauche ich eine Europäisches Nachlasszeugnis?

Für rein innerdeutsche Erbfälle ohne jeglichen Auslandsbezug ist ein Erbschein das richtige Dokument zur Legitimation der Erben. Für grenzüberschreitende Erbfälle ist mit der EU-Erbrechtsverordnung das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt worden, um ein einheitliches Dokument zu schaffen. Das Europäische Nachlasszeugnis dient also demselben Zweck wie ein Erbschein nach deutschem Recht; verdrängt ihn aber nicht.

Wer kann ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen?

Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter kann einen Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisse stellen. Nicht antragsberechtigt ist — anders als beim Erbschein nach deutschem Recht — der Nachlassgläubiger.

Wo beantrage ich ein Europäisches Nachlasszeugnis?

Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses kann beim zuständigen Nachlassgericht oder beim Notar gestellt werden. Für die Beantragung gibt es unter https://e-justice.europa.eu/content_succession-166-de.do ein Formblatt.