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Auflage im Testament

Eine Auflage ist im Prinzip ganz ähnlich wie ein Vermächtnis. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass zwar der Erbe (oder Vermächtnisnehmer) verpflichtet wird, an jemanden etwas zu leisten, derjenige der diese Leistung erhalten soll jedoch keinen Anspruch darauf hat (§ 1940 BGB).

Aus­schluss von der Erb­fol­ge

Ebenso wie jemand als Erbe eingesetzt werden kann, kann er auch von der Erbfolge ausgeschlossen werden, auch wenn er eigentlich gesetzlicher Erbe ist. In besonderen Fällen kann jemand auch als erbunwürdig angesehen werden. Ob jemand eine Erbschaft auch tatsächlich erhält, liegt jedoch nicht nur in der Hand des Erblassers.

Be­dürf­ti­gen­tes­ta­ment

Häufig haben Erblasser den Wunsch bedürftigen oder verschuldeten Personen aus dem Familienkreis mit einer Erbschaft Vermögen zuzuwenden ohne, dass Gläubiger oder der Sozialhilfeträger darauf zugreifen können.

Will man beispielsweise einen Menschen mit einer Behinderung absichern, insbesondere weil er nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, gilt es einiges zu beachten.

Brexit killt Limiteds in Deutschland

Nach einem harten Brexit gilt für alle Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland wieder die Sitztheorie. Dies führt für die meisten dieser Limiteds zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden.

Digitaler Nachlass

Verstorbene hinterlassen heutzutage nicht nur Bankkonten, Grundstücke, Wertpapiere oder Möbelstücke sondern auch eine ganze Menge Daten im Internet. Wie aber sollen Erben damit umgehen und was kann man schon zu Lebzeiten tun, damit der digitale Nachlass in die richtigen Hände gelangt?

Ehegattenerbrecht

In der Praxis begegnet dem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt häufig die Fehlvorstellung von Mandanten, der Ehegatte sei gesetzlicher Alleinerbe — zumindest dann, wenn keine (gemeinsamen) Kinder vorhanden sind. Diese Vorstellung ist für die meisten Verwandtschaftskonstellationen falsch. Um ein böses Erwachen zu verhindern gilt es noch zu Lebzeiten gegenzusteuern.

Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Meistens wird ein Erblasser von mehreren Personen beerbt, insbesondere im Falle der gesetzlichen Erbfolge ist dies die Regel. Die Erben befinden sich dann in einer sogenannten Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Der Nachlass wird dabei gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Daraus folgt, dass ein einzelner Erbe nur über seinen Anteil am Erbe verfügen darf (diesen also beispielsweise als Ganzes verkaufen darf)

Erbausschlagung

Ist der Erblasser verstorben, kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen (§ 1943 BGB). Dies ist vor allem dann anzuraten, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Erbenhaftung

Die Erben haften grundsätzlich unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten auch mit ihrem eigenen Vermögen.

Erbrecht in Island

Gesetzliche Erben erster Ordnung sind in Island die Abkömmlinge des Erblassers.

Erbrecht in Norwegen

Das Erbrecht ist in Norwegen im Lov om arv vom 03.03.1972 Nr. 5 geregelt. Das norwegische Erbrecht folgt dem linearen Parentelsystem.

Geplante Erbrechtsreform in Norwegen

Norwegen strebt derzeit eine umfassende Reform des Erbrechts an. Anfang 2014 legte eine eigens dazu eingesetzte Kommission dem Justizministerium ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor (NOU 2014:1).

Erbrecht in Österreich

Österreich hat das Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung für eine umfassende Reform des Erbrechts genutzt. Relevant wird das österreichische Erbrecht für alle deutschen Staatsangehörigen, die Vermögen in Österreich haben oder ihren Wohnsitz dorthin verlagert haben. Im Vergleich zum deutschen Recht gibt es — nicht erst seit der Reform — gewichtige Unterschiede.

Erbschaftsteuerrecht

Gegenstand der Besteuerung ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden.

Erbschein

Mitunter braucht man einen Nachweis darüber, dass man Erbe geworden ist, um sich beispielsweise Bankguthaben des Erblassers auszahlen zu lassen oder ein Grundstück im Grundbuch umschreiben zu lassen. Der Erbschein dient dazu, sein Erbrecht gegenüber Banken oder Behörden nachzuweisen.

Erbvertrag

Alternativ zur Errichtung eines Testaments kann der Erblasser mit seinen Erben auch einen Erbvertrag schließen (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Durch einen solchen Vertrag wird der Erblasser an bestimmte Verfügungen gebunden, weshalb sich der Abschluss eines Erbvertrages insbesondere dann anbietet, wenn der Erbe eine gewisse Sicherheit haben möchte.

EU-Erbrechtsverordnung

Für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015 wurde das im Bereich des Erbrechts geltende internationale Privatrecht vereinheitlicht. In ganz Europa gilt daher insoweit das selbe Recht. Dies führt zu weitreichenden Neuerungen und Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen.

EuGH zur deutschen Schenkungssteuer (Fall Hünnebeck)

In seinem Urteil in der Rechtssache Hünnebeck hat der EuGH das deutsche Schenkungsteuerrecht teilweise für unvereinbar mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit erklärt.

Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Dokument, mit dem man sich gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden, etc. als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen kann.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament

Ehepartner können nach § 2265 BGB ein gemeinschaftliches Testament errichten. Bei einem solchen Testament handelt es sich eigentlich um zwei Testamente, da jeder der Ehepartner ein Testament errichtet. Die Ehepartner handeln dabei aber aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses. Für das gemeinschaftliche Testament gelten gegenüber dem Einzeltestament einige Besonderheiten.

Geschiedenentestament

Sind Eheleute geschieden und setzt einer der Ehegatten die gemeinsamen Kinder als Erben ein oder lässt die gesetzliche Erbfolge eintreten, so könnte es passieren, dass Vermögen des Erblassers irgendwann auf den geschiedenen Ehepartner übergeht.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Mensch stirbt gibt es immer "Vermögen", das er hinterlässt, denn auch wenn er Schulden hat, sind diese Vermögen — eben negatives Vermögen. Das deutsche Recht lässt es nicht zu, dass Vermögen niemandem zugeordnet werden kann.

Der Lebensgefährte im Erbrecht

Paare ohne Trauschein haben oft den Wunsch sich gegenseitig auch nach dem Tod abzusichern. Ein gesetzliches Erbrecht gibt es im Unterschied zu anderen europäischen Rechtsordnungen im deutschen Recht nicht.

Pflichtteilsrecht

Grundsätzlich kann der Erblasser völlig frei über sein Vermögen verfügen und bestimmen, wer es nach seinem Tod erhalten soll. Es gibt nur eine gravierende Einschränkung dieser Freiheit: Das Pflichtteilsrecht.

Darf ich mein Testament malen?

Wie ist es, wenn ich statt zu schreiben mein Testament male oder zeichne? Auch ein Künstler kann schließlich seine ihm eigene künst­lerische "Handschrift" haben.

Teilungsanordnung

Vom Vorausvermächtnis zu unterscheiden ist die sogenannte Teilungsanordnung, durch die der Erblasser festlegt, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist.

Testamentsanfechtung

Wie jede rechtliche Erklärung kann auch ein Testament angefochten werden. Jedoch geht grundsätzlich eine Auslegung des Testaments vor. Denn mit der Auslegung wird der Wille des Erblassers erforscht, dem in erster Linie Geltung verschafft werden soll. Erst wenn das scheitert, kann man zur Anfechtung des Testaments greifen. Mit der Anfechtung wird dann eine Verfügung beseitigt, die der Erblasser mutmaßlich nicht gewollt hat.

Testamentsauslegung

Bestehen Unklarheiten über den tatsächlich gewollten Inhalt eines Testaments (was leider bei Testamenten, die ohne rechtliche Beratung errichtet worden sind, oft der Fall ist), so muss das Testament ausgelegt werden. Darüber hinaus stellt sich bei Testamenten, die lange vor dem Erbfall errichtet worden sind die Frage, ob sie auch unter den veränderten Lebensumständen noch in der Form gewollt sind.

Testamentserrichtung

Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge nicht eintreten lassen möchten — etwa weil dann Verwandte erben, denen Sie nichts zukommen lassen möchten, oder Sie jemanden besonders begünstigen wollen — müssen Sie die Erbfolge selbst gestalten. Dies kann in erster Linie durch die Errichtung eines Testaments geschehen.

Testamentsvollstreckung

Um sicherzugehen, dass die Verfügungen aus dem Testament auch tatsächlich ausgeführt werden, kann der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnen (§§ 2197 ff. BGB).

Unternehmensnachfolge

Idealerweise wird eine Unternehmen zu Lebzeiten geordnet in die nächste Generation überführt. Oft gelingt dies jedoch zu Lebzeiten nicht, so dass sich der Unternehmer in jedem Falle mit einer Nachfolgeregelung für den Fall seines Todes auseinandersetzen sollte.

Vage Formulierungen im Testament

Ein Testament kann man nur persönlich er richten (§ 2064 BGB). Deshalb darf man es auch nicht anderen Personen überlassen, zu entscheiden, ob ein Testament gelten soll oder nicht (§ 2065 Abs. 1 BGB). Ebensowenig darf man andere entscheiden lassen, wer etwas erben soll und was er erben soll (§ 2065 Abs. 2 BGB). In ein Testament darf man also beispielsweise nicht schreiben: "Meine Ehefrau soll nach meinem Tod entscheiden, ob und wieviel unsere gemeinsamen Kinder erben." Bei einer solchen Formulierung hilft auch eine Auslegung des Testamentes nicht weiter. Eine klare Erbeinsetzung durch den Verstor"benen persön"lich wird man in diese Formu"lierung nicht hineinlesen können. Mitunter gibt es jedoch Formulierungen in Testamenten, bei denen nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass eine Auslegung zu einem klaren Ergebnis führt. Mit einer solchen Formulierung hatte das Oberlandesgericht München zu tun.

Vermächtnis

Das Gesetz definiert Vermächtnis als Zuwendung eines Vermögensvorteils ohne Erbeinsetzung (§ 1939 BGB). Das heißt, der Erblasser wendet jemandem im Testament einen Teil seines Vermögens zu, ohne ihn als Erben einzusetzen.

Vorweggenommene Erbfolge

Gerade unter erbschaftsteuerrechtlichen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, die Erbfolge, die bei Tod eintreten würde, vorwegzunehmen.

Vorerbschaft

Ordnet der Erblasser Vor- und Nacherbschaft an, so werden die Genannten zeitlich nacheinander Erben (§ 2100 BGB).

Mit der Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser langfristig bestimmen, wer sein Vermögen erhalten soll. Der Erblasser kann auch bestimmen, durch welches Ereignis die Nacherbfolge eintreten soll.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder von uns kann in die Lage kommen — etwa durch Unfall, Krankheit oder Alter — nicht mehr eigenverantwortlich für sich selbst handeln zu können. Das Recht bietet einige Instrumente an, um dennoch zumindest mittelbar selbstbestimmt leben zu können.

Widerruf eines Testaments

Soll das von Ihnen verfasste Testament nicht mehr gelten, so haben Sie die Möglichkeit, dieses zu widerrufen.

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Seit dem HRefG 1998 haben nicht nur Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürlichen Komplementär sondern auch andere Kaufleute gewisse Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen zu machen. Seit EHUG 2006 sind in diese Pflicht unstreitig auch Emails miteinbezogen. Es ist zu beobachten, dass diese zwangsgeldbewehrte Vorschriften dennoch häufig nicht beachtet werden. Daher seien am Beispiel eines Kaufmanns die Anforderungen an die Pflichtangaben gem. § 37a HGB im Folgenden kurz erläutert.

Zur vertraglich geschuldeten DSL-Bandbreite

Hat Ihnen Ihr Internetserviceprovider (ISP) auch eine deutlich höhere Bandbreite bei Vertragsschluss zugesichert, als tatsächlich geliefert wird? Verweist Ihr ISP auch auf die Deutsche Telekom? Nur diese sei für die Qualität der (angemieteten) Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verantwortlich. Ihrem ISP sei es unzumutbar eine eigene TAL zum Kunden zu legen oder auch nur eine weiteren Knotenverzweiger näher an Ihnen zu errichten?

Beschlussanfechtung in der GmbH

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Dementsprechend haben die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung für die GmbH erhebliches Gewicht. Nach Rechtsprechung und der überwiegenden Meinung im Schrifttum erwachsen anfechtbare Beschlüsse, die nicht rechtzeitig angefochten werden, in Bestandskraft. D.h. sie entfalten für die GmbH Wirkung, obwohl sie rechtswidrig sind.

Wahl der richtigen Gesellschaftsform der norwegischen Niederlassung

Die Grundzüge des norwegischen Gesellschaftsrechts sind denen des deutschen sehr ähnlich. Taucht man indes tiefer in die Materie ein, so wird man schnell Fallstricke entdecken. Für den Laien resultieren Schwierigkeiten natürlich schon aus der Sprachbarriere. So ist die norwegische „aksjeselskap” (wörtlich übersetzt „Aktiengesellschaft”) — vor allem sozioökonomisch — eher mit einer deutschen GmbH mit Aufsichtsrat zu vergleichen.

Kollisionsrecht im Rechtsverkehr mit Norwegen

Norwegen hat kein Gesetz, das das Inter­natio­na­le Privat­recht umfas­send regelt. Welches Recht bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­halten an­ge­wendet wird und welches Gericht im Streit­fall zu­stän­dig ist, ergibt sich im Ein­zel­fall aus ver­schie­denen Rechts­quellen.